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GROTTE (innen) „sanfte Sole“ | ca. 33°C
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entspannung im
wohlfühlambiente

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Badevergnügen

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SAUNAGENUSS

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11 saunen
– sie haben die wahl

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WELLNESSTRÄUME

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ABG & Badeordnung

  1. Verbindlichkeit
    Die Haus- und Badeordnung ist für alle Gäste der Kristall Therme, einschließlich ihrer Parkplätze und Außenflächen, verbindlich. Mit dem Betreten der Kristall Therme (einschließlich des Geländes und der Räumlichkeiten) erkennt jeder Besucher die Haus- und Badeordnung an.
  2. Vertragsabschluss
    1. Der Vertragsabschluss erfolgt mit Lösung der Eintrittskarte. Bei Geschenk- und Mehrfachkarten (z.B. Zehner- und Dauerkarten) kommt der Vertragsabschluss jeweils mit dem Einlass zustande. Die Annahme durch die Kristall Therme ist freibleibend. Die Eintrittskarte stellt lediglich einen Gutschein über den Eintrittspreis dar und begründet keinen Anspruch des Gastes auf Einlass. Die Kristall Therme behält sich vor, Gästen auch bei Besitz einer gültigen Eintrittskarte keinen Einlass zu gewähren, insbesondere bei Überfüllung, Personalmangel oder Bestehen eines Hausverbotes.
  3. Mit dem Lösen einer Eintrittskarte entsteht kein Anspruch auf eine Sitz- oder Liegemöglichkeit sowie kein Anspruch auf Nutzung bestimmter Saunakabinen.
  4. Der Gast hat keinen Anspruch darauf, dass zum Zeitpunkt seines Besuches sämtliche Leistungen tatsächlich angeboten werden, auf deren Vorhandensein die Kristall Therme in welcher Form auch immer hingewiesen oder Bezug genommen hat. Soweit es dem Gast entscheidend auf eine bestimmte Leistung ankommt, hat sich dieser vor Vertragsschluss beim Kassenpersonal entsprechend zu informieren.

III. Einlass
1. Der Zutritt ist nur mit gelöster und gültiger Eintrittskarte gestattet.

  1. Die Kristall Therme behält sich insbesondere vor, Personen die unter Einfluss von Alkohol oder berauschenden Mitteln stehen, keinen Einlass zu gewähren.
  2. Keinen Zutritt zur Kristall Therme haben Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetztes, einer ansteckenden Krankheit, einer offenen Wunde oder an übertragbarem Hautausschlag leiden.
  3. Personen, die wegen einer schweren körperlichen oder geistigen Behinderung hilflos sind oder einer Aufsicht bedürfen, dürfen nur mit einer volljährigen Begleitperson die Kristall Therme besuchen. Dies gilt auch für Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachts- oder Epilepsieanfällen, sowie bei Herz- Kreislauferkrankungen.
  4. Kindern und Jugendliche unter 16 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung einer geeigneten und verantwortlichen erwachsenen Person gestattet.
  5. Tiere dürfen nicht mitgenommen werden. Dies gilt für alle Tiere gleich welcher Art, Gattung oder Rasse und ungeachtet ihrer Größe.
  6. Öffnungszeiten und Eintrittspreise
    1. Die Eintrittspreise und sonstige Entgelte werden von der Kristall Therme festgesetzt und öffentlich im Eingangsbereich der Kristall Therme bekannt gemacht. Letzter Einlass ist je nach Öffnungszeiten eine Stunde vor Schließung. Die Nutzungszeit in der Therme endet 15 Minuten vor Schließung, d.h. zu diesem Zeitpunkt sind die Badebereiche, Saunen, Ruheräume und Solarien zu verlassen.
    2. Die Aufenthaltsdauer einschließlich Aus- und Ankleiden richtet sich nach den gelösten Tarifen. Bei Überschreiten der gewählten Verweildauer ist ein entsprechender Betrag nachzuzahlen.
    3. Gelöste Eintritte, Wertgutscheine etc. werden nicht zurückgenommen und können auch nicht verrechnet werden. Für Gutscheine die verloren gegangen sind oder innerhalb ihrer Geltungsdauer nicht eingelöst werden, wird weder Ersatz geleistet, noch Geld zurückerstattet.
    4. Bei Inanspruchnahme von Sonderaktionen bzw. Rabatt- oder Geschenkgutscheinen ist pro Gast jeweils nur ein Rabatt oder Gutschein einlösbar. Dieser kann nicht mit anderen Gutscheinen oder Rabatten kombiniert werden.
    5. In einigen Kristall Thermen ist es ggf. möglich Eintrittskarten nur für bestimmte Teilbereiche zu erwerben (z.B. nur Therme ohne Wohlfühltherme). Gäste, die lediglich eine Eintrittskarte für den Teilbereich gelöst haben, sind nicht berechtigt, die nicht gelösten Teilbereiche zu betreten und zu nutzen. Entscheidet sich ein Gast nachträglich dafür, die weitere Teilbereiche nutzen wollen, ist vor Übertritt an der Kasse die entsprechende Eintrittskarte zu lösen.
    6. Die Kristall Therme behält sich vor, jederzeit die Benutzung und das Angebot der Therme ganz oder teilweise einschränken (z.B. bei Kursen, Veranstaltungen, betrieblichen Störungen oder Sanierungen). Eine Rückerstattung bzw. Reduzierung des Eintrittspreises oder sonstige Ansprüche gegen die Kristall Therme sind aus diesem Grunde ausgeschlossen.
    7. Die gelöste Eintrittskarte bzw. Quittung ist bis zum Verlassen der Kristall Therme sorgfältig aufzubewahren. Die Kristall Therme behält sich vor, die Zahlung bis zum Tageshöchstsatz für den Aufenthalt in der Kristall Therme zu verlangen, falls dem Gast der Nachweis der Entrichtung des Eintrittspreises nicht gelingen sollte.
    8. Eintrittspreise für gelöste oder verlorene Eintrittskarten werden nicht zurückerstattet.
  7. Hausrecht
    1. Das Personal der Kristall Therme übt gegenüber allen Gästen und sonstigen Besuchern das Hausrecht aus. Den Anordnungen des Personals der Kristall Therme ist Folge zu leisten.
    2. Sollte das Aufsichtspersonal im Einzelfall (z.B. bei Gewitter) anordnen, dass die Schwimmbecken zu verlassen sind, ist den Anweisungen des Personals unverzüglich Folge zu leisten.
    3. Das Personal der Kristall Therme ist berechtigt Gäste, welche die Sicherheit und Ordnung gefährden, andere Gäste belästigen oder gegen Bestimmungen dieser Haus- und Badeordnung verstoßen, von der weiteren Nutzung auszuschließen, insbesondere ein Hausverbot zu erteilen. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht erstattet bzw. wird eingefordert und der betreffende Gast des Platzes verwiesen. Bei Nichtbefolgung dieser Anweisungen macht sich der Gast des Hausfriedensbruches strafbar.
    4. Wer sich widerrechtlich Zutritt zum Thermengelände verschafft, absichtlich kein Entgelt entrichtet bzw. dies versucht wird unverzüglich der Therme verwiesen und muss zusätzlich mit einer Strafanzeige rechnen.
  8. Allgemeine Verhaltensregeln
    1. Die Gäste der Kristall Therme haben sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung sowie die Sauberkeit innerhalb der Kristall Therme nicht gefährdet werden. Jeder Gast hat sich so zu verhalten, dass er weder sich selbst oder andere Gäste gefährdet, schädigt oder mehr als den Umständen nach vertretbar behindert oder belästigt.
    2. Die Gäste haben sich im gesamten Bereich der Kristall Therme in einem den Gegebenheiten angepassten Tempo zu bewegen, insbesondere im Bereich der Becken und der Duschen darf nicht gerannt werden. Die Therme weist ausdrücklich auf die Rutschgefahr feuchter oder nasser Untergründe hin und empfiehlt daher außerhalb der Becken das Tragen von Badeschuhen.
    3. Es ist außerdem nicht gestattet:
    – von den Beckenrändern ins Wasser zu springen
    – andere Personen ins Wasser zu stoßen oder zu werfen bzw. diese unterzutauchen
    – an den Einstiegsleitern oder anderen Haltestangen zu turnen
    – sich im Bereich der Notausgänge aufzuhalten oder diese mit Liegen oder anderen Gegenständen zu verstellen
    – Rettungsgeräte, Schilder oder Hinweis- und Warntafeln zu beschädigen oder zu entfernen
    – die Dienst- und Personalräume zu betreten
    – Waffen, gefährliche Werkzeuge und Gegenstände, die leicht zerbrechen können (z.B. Glas, Porzellan etc.), mitzubringen
    – Musikinstrumente und elektronische Tonwiedergabegeräte (z.B. Radio, Stereoanlage, Lautsprecher) mit sich zu führen und zu benutzen; hiervon ausgenommen sind tragbare Kleingeräte, soweit diese akustisch nicht von anderen Gästen wahrgenommen werden können (z.B. MP3-Player mit Kopfhörer und angemessener Lautstärke)
    – zu rauchen (z.B. Zigaretten, elektronische Zigaretten, Pfeifen, Zigarren, Zigarillos) und zwar im gesamten Innen- und Außenbereich; ausgenommen hiervon sind die ausgewiesenen Raucherbereiche in den Außenanlagen
    – Werbematerial jeder Art zu verteilen oder Gäste zu werblichen Zwecken anzusprechen
    – Plätze und Liegen mit Handtüchern oder sonstigen Gegenständen zu reservieren
    4. Im gesamten Thermenbereich ist auf Sauberkeit und Hygiene zu achten. Mutwillige Verunreinigungen werden mit einem Reinigungsentgelt in Höhe von 30 € belegt.
    Jeder Gast der Kristall Therme ist verpflichtet, sich vor dem Betreten der Bade-, Wellness- und des Wohlfühlthermenbereichs gründlich zu reinigen.
    Darüber hinaus weist die Therme darauf hin, dass es nicht gestattet ist:
    – die Wasserbecken mit Schuhen oder Straßenbekleidung (z.B. T-Shirts, Jeans) zu betreten
    – Seifen oder andere Körperreinigungsmittel und Cremes außerhalb der Duschanlagen zu verwenden
    – außerhalb der von der Therme angebotenen Beauty-Behandlungen Peelings oder Bürstenmassagen durchzuführen
    – den Barfußgang vor den Garderobenschränken, die Duschräume, sowie den gesamten Bade-, Wellness- und Wohlfühlthermenbereich mit Straßenschuhen zu betreten
    – die Badebekleidung in den Schwimmbecken und Umkleidekabinen auszuwaschen oder auszuwringen
    – auf den Boden oder in das Badewasser auszuspucken oder zu urinieren bzw. den Thermen- und Wohlfühlthermenbereich anderweitig zu verschmutzen
    5. Die Kristall Therme weist darauf hin, dass der öffentliche Austausch von Zärtlichkeiten von anderen Badegästen als störend empfunden werden kann und daher auf ein Minimum zu reduzieren ist.
    Intime Handlungen, insbesondere Geschlechtsverkehr, ist auf dem gesamten Thermengelände untersagt. Die Untersagung gilt auch für nicht einsehbare Bereiche wie Umkleiden, Toiletten oder Saunakabinen. Verstöße gegen dieses Verbot werden mit Hausverbot – ohne Erstattung bereits entrichteter Eintrittsgelder – geahndet.
    6. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Die in den Restaurants der Therme erworbenen Speisen und Getränke dürfen nur in den hierfür vorgesehenen Restaurantbereichen verzehrt werden.
    Der Genuss von Alkohol ist auf ein vertretbares Maß beschränkt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren erhalten keine alkoholhaltigen, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten keine branntweinhaltigen Getränke.
    Die Kristall Therme behält sich vor, den Ausschank von alkoholischen Getränken zu begrenzen, sowie alkoholisierten Gästen den weiteren Konsum zu untersagen. Bei Gefährdung oder Störung des Badebetriebes bzw. anderer Gäste werden alkoholisierte Gäste – ohne Rückerstattung in Anspruch genommener Leistungen und Eintrittsgelder – des Bades verwiesen.
    7. Fundgegenstände sind beim Personal der Kristall Therme abzugeben. Eine Mitnahme durch den Finder – auch zur Abgabe im Fundbüro – ist nicht gestattet.
    VII. Verbot von Fotografien und Videoaufnahmen
    1. Der Schutz der Privatsphäre ihrer Gäste ist für die Kristall Therme oberstes Gebot. Daher ist das Fotografieren und Filmen auf dem gesamten Thermengelände nicht gestattet – auch nicht zu privaten Zwecken. Auf eine Veröffentlichungsabsicht kommt es nicht an. Das Verbot gilt auch unabhängig davon, ob im Einzelfall keine anderen Gäste aufgenommen werden, also auch bei reinen Umgebungs- bzw. Landschaftsaufnahmen, Selfies oder bei Einverständnis der aufgenommenen Person.
    2. Bereits das Mitführen von Fotoapparaten, Videokameras sowie anderen aufnahmefähigen Geräten (z.B. Kameradrohnen) ist im gesamten Bereich der Kristall Therme einschließlich der Außenanlagen nicht erlaubt.
    Ausgenommen hiervon sind ggf. sonstige Geräte mit integrierter Kamerafunktion, die zu anderen Zwecken als zur Video- oder Bildaufnahme mitgenommen werden, wie z.B. Mobiltelefone, Smartphones oder Tablets. Während des gesamten Aufenthalts in der Kristall Therme ist vom Gast jedoch sicherzustellen, dass die Kamerafunktion des Geräts ausgeschaltet ist. Das Fotografieren oder Filmen ist auch mit diesen Geräten selbstverständlich untersagt. Das Verbot gilt auch für nicht-permanente Aufnahmen, wie z.B. Videotelefonie oder Programme/Apps mit Kameranutzung (z.B. Informationsdienste oder Spiele aus dem Bereich „Augmented Reality“).
    3. Das Personal kann jederzeit im Einzelfall – auch für zukünftige Aufenthalte – anordnen, dass auch sonstige Geräte mit integrierter Kamerafunktion nicht mitgeführt werden dürfen. Die Kristall Therme weist darauf hin, dass das Personal angehalten ist, das Verbot unverzüglich auszusprechen, sobald auch nur der Verdacht besteht, dass die Kamerafunktion des Geräts genutzt wird.
    4. Zuwiderhandlung gegen das Verbot von Film- und Fotoaufnahmen (vgl. Ziffer 1.), das Mitführverbot (vgl. Ziffer 2.) oder bei Weigerung oder Zuwiderhandlung gegen Anordnungen des Personals im Einzelfall (vgl. Ziffer 3.) sieht die Kristall Therme einen schweren Verstoß gegen die Haus- und Badeordnung und behält sich daher vor, bereits beim ersten Verstoß ein Hausverbot auszusprechen. Eintrittspreise werden in diesem Fall nicht erstattet.

VIII. Besondere Verhaltensregeln für den Schwimmbereich
Die Besucher des Schwimmbereichs (Sportbecken, Kinderbecken, Vitalbad) sind neben der Einhaltung der allgemeinen Verhaltensregeln darüber hinaus zu folgenden Verhaltensregeln verpflichtet
1. Aus Sicherheitsgründen dürfen Nichtschwimmer nur in Begleitung einer geeigneten und verantwortlichen Person den Schwimmerbereich benutzen.
2. Die Kristall Therme behält sich vor im Einzelfall oder allgemein die Benutzung von Luftmatratzen oder anderen Wasserspielgeräten zu verbieten. Gleiches gilt für Schwimmflossen, Schnorchel oder ähnliche Gegenstände. Ein Verbot kann insbesondere erfolgen bei einer Gefahr für die Sicherheit oder der Belästigung anderer Gäste durch die Benutzung dieser Gegenstände.
3. Die Benutzung von Rutschen und Spielgeräten erfolgt auf eigene Gefahr. Kinder bis 8 Jahre müssen beim Rutschen stets von einer geeigneten und verantwortlichen Erziehungsberechtigten Person beaufsichtigt werden.
Die Regeln und Anweisungen auf Hinweistafeln am Rutschenanfang oder Spielgeräten sind bei Benutzung unbedingt zu beachten und einzuhalten.

  1. Besondere Verhaltensregeln für den Wohlfühlthermen- und Thermenbereich
    Die Besucher des Wohlfühlthermen- und Thermenbereich (einschließlich Whirlpools und Solebecken) sind neben der Einhaltung der allgemeinen Verhaltensregeln darüber hinaus zu folgenden Verhaltensregeln verpflichtet:
    1. Die Benutzung der Saunen erfolgt auf eigene Gefahr. Grundsätzlich dürfen die Saunaangebote nur von Personen genutzt werden, deren Gesundheitszustand das Saunieren zulässt. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich vorab einen Arzt zu konsultieren um mögliche Komplikationen auszuschließen.
    2. Soweit die jeweilige Kristall Therme nichts Abweichendes regelt, ist die Wohlfühlthermenanlage ein textilfreier Bereich. Die Benutzung der Saunakabinen ist daher nur unbekleidet gestattet.
    3. In den Saunakabinen ist ein ausreichend großes Handtuch unter den ganzen Körper zu legen, um somit jegliche Verunreinigung der Bänke zu vermeiden.
    4. Es ist nicht gestattet Saunabänke mit Handtüchern oder ähnlichen Gegenständen zu reservieren.
    5. Eigene Aufgussmittel dürfen nicht mitgebracht und in der Sauna angewendet werden. Aufgüsse dürfen nur vom Personal der Kristall Therme durchgeführt werden.
    6. Technische Einbauten (z.B. Heizkörper, Lüftungseinlässe, Saunaheizgeräte/- Öfen, Messfühler etc.) dürfen nicht mit Gegenständen (z.B. Handtüchern) belegt werden.
    7. Vor dem Benutzen der Saunen, des Whirlpools, der Thermen- und Solebecken hat sich der Gast gründlich zu reinigen und abzutrocknen.
    8. Im gesamten Wohlfühlthermen- und Thermenbereich (einschließlich Whirlpools und Solebecken) ist die Benutzung von Luftmatratzen oder anderen Wasserspielgeräten verboten. Gleiches gilt für Schwimmflossen, Schnorchel oder ähnliche Gegenstände.
  2. Besondere Verhaltensregeln für die Benutzung der Solarien
    Die Benutzung der Solarien geschieht auf eigene Gefahr. Die entsprechend angebrachten Schutzhinweise sind zu beachten.
  3. Umkleidekabinen
    1. Der Zutritt zu den Umkleidekabinen ist nur über die vorgesehenen Gänge gestattet.
    2. Das Aus- und Ankleiden ist nur in den Einzelumkleidekabinen oder in den Sammelumkleiden erlaubt. Während des Aus- und Ankleidens sind die Umkleidekabinen zu schließen. In den Fluren und im Bereich der Schließfächer ist das Aus- und Ankleiden untersagt.
    3. Der Gast hat seine Kleidung im Garderobenschrank unterzubringen, den Schrank sorgfältig abzuschließen, den Schlüssel bzw. den Transponder abzuziehen und während des gesamten Aufenthalts nicht unbeaufsichtigt zu lassen.
    Bei Verlust des Garderobenschrankschlüssels wird ein Pauschalbetrag in Höhe von derzeit 20 Euro in Rechnung gestellt, was den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Wird der Schlüssel wieder gefunden, wird der Betrag abzüglich der tatsächlich entstandenen Kosten zurückerstattet. Dem Besucher wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Kristall Therme kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als der Pauschalbetrag entstanden ist. Der Kristall Therme ist gestattet nachzuweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
    4. Das Einbringen von Geld und Wertgegenständen in einen durch die Kristall Therme zur Verfügung gestellten Garderobenschrank begründet keinerlei Haftung der Kristall Therme in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrungspflichten begründet. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung und sonstigen im Garderobenschrank aufbewahrten Gegenstände haftet die Kristall Therme nur nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch bei Beschädigung durch Dritte.

XII. Haftung
1. Die Benutzung der Kristall Therme und deren Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes, unbeschadet der Verpflichtung der Kristall Therme die Räumlichkeiten und Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.
2. Die Haftung der Kristall Therme ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Gastes der Kristall Therme aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden die der Gast der Kristall Therme aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kristall Therme, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Gast der Kristall Therme regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung der Kristall Therme beschränkt sich jedoch der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
3. Das Abstellen von Fahrzeugen vor der Kristall Therme bzw. auf Parkflächen der Kristall Therme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Bewachung, Verwahrung oder Überwachung des Fahrzeuges seitens der Kristall Therme findet nicht statt. Die in vorstehender Ziffer 2. geregelte Haftungsbegrenzung gilt entsprechend.
Auf den Verkehrsflächen der Kristall Therme gilt die Straßenverkehrsordnung.
4. Die Kristall Therme haftet ebenfalls nicht für Schäden aufgrund höherer Gewalt und Zufall sowie bei Mängeln, wenn der Schaden auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eingetreten wäre.
5. Die Benutzung und Verwendung ergänzender Angebote wie z.B. Aufgüsse, Massagen, Peelings etc. erfolgt auf eigene Gefahr. Im Zweifel empfiehlt die Kristall Therme vor Benutzung und Verwendung entsprechender Angebote ärztlichen Rat einzuholen.
6. Bei winterlicher Witterung kann es zu einem eingeschränkten Winterdienst sowohl auf den Park- und Außenflächen als auch in den Garten- und Außenbeckenbereichen der Kristall Therme kommen. Die Benutzung der Außenflächen bei winterlicher Witterung erfolgt auf eigene Gefahr.
7. Jeder Gast haftet für Schäden, die er durch missbräuchliche Benutzung, schuldhafte Verunreinigung oder Beschädigung der Kristall Therme oder bei Dritten verursacht hat. Für Schäden, die von Kindern herbeigeführt werden, haften die Erziehungsberechtigten.

XIII. Badebekleidung
1. Soweit in dieser Haus- und Badeordnung nicht anderweitig bestimmt, obliegt die Regelung der Badebekleidung der jeweiligen Therme. Die Kristall Therme weist ausdrücklich darauf hin, dass ggf. bestimmte Bereiche der Therme oder zu bestimmten Zeiten bzw. an bestimmten Tagen die gesamte Therme nur ohne Bekleidung („textilfrei“) oder nur mit Badebekleidung (z.B. an Familientagen) besucht werden kann. Im Zweifel wird den Gästen empfohlen sich vorab in der jeweiligen Kristall Therme nach den dortigen Regelungen zu erkundigen.
2. Säuglinge und Kleinkinder, die noch nicht sauber sind, müssen geeignete Windelhosen tragen. Bei Benutzung der Wasserbecken sind aus hygienischen Gründen spezielle Aquawindelhosen zu verwenden.
3. Der Aufenthalt im Restaurant ist nur in Bekleidung (z.B. Badebekleidung, Bademantel oder Badetuch) gestattet. Die Bekleidung hat der angemessenen Form zu entsprechen.
4. Die Kristall Therme weist ausdrücklich darauf hin, dass diese für eventuell auftretende Verfärbungen, Bleichungen oder sonstige Beschädigungen an der Badebekleidung sowie an Schmuck / Uhren jegliche Haftung ausschließt, da diese durch die Wasserbeschaffenheit, insbesondere in den Solebecken, auftreten können. Eine Haftung wird auch für eventuelle Beschädigungen an der Badebekleidung ausgeschlossen, die durch das Rutschen verursacht werden können. Auf vorstehende Ziffer XII. 2 wird Bezug genommen.

XIV. Elektronisches Bezahlsystem (derzeit nur in der Kristall Therme trimini Kochel am See und Königliche Kristall-Therme am Kurpark Schwangau)
1. In einigen Kristall Thermen besteht die Möglichkeit, während des Besuchs Leistungen der Therme und der Gastronomie über ein elektronisches Bezahlsystem (Transponder) in Anspruch zu nehmen. Der von der Kristall Therme ausgehändigte Transponder berechtigt dabei zur Benutzung sämtlicher (gebuchter) Einrichtungen, welche den Gästen zum Zeitpunkt des Besuches offen stehen, zu den Preisen gemäß der jeweils gültigen Preisliste.
2. Der Transponder kann vom Gast vorab mit einem Guthaben aufgeladen werden. Darüber hinaus kann der Transponder von der Kristall Therme mit einem Kredit ausgestattet werden, welcher zur Inanspruchnahme von Leistungen bis zu 200,00 EUR berechtigt. Personen unter 18 Jahren erhalten grundsätzlich nur einen Transponder auf Guthabenbasis.
3. Bei der Übergabe des Transponders wird ein Besucherkonto für den Gast eröffnet. Auf diesem Konto werden alle durch den Besucher ausgelösten Transaktionen (z.B. Erwerb von Speisen und Getränken, Inanspruchnahme von Dienstleistungen etc.) verbucht. Jeder Gast, der sich ohne vorherige Buchung Zutritt zu nicht im Eintrittspreis enthaltenen Bereichen verschafft, wird mit dem nachzulösenden Betrag belastet.
4. Die Abrechnung aller in Anspruch genommenen und auf dem Besucherkonto registrierten Leistungen erfolgt bei Verlassen der Kristall Therme an der Kasse oder dem Kassenautomaten.
5. Jeder Gast muss seinen Transponder so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Der Transponder ist während des gesamten Aufenthalts nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Verlust des Transponders wird der gesamte Kreditrahmen in Höhe von 200,00 € sowie ein Pauschalbetrag in Höhe von derzeit 25 Euro in Rechnung gestellt, was den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Wird der Transponder wieder gefunden, wird der Betrag abzüglich der tatsächlich entstandenen Kosten zurückerstattet. Dem Besucher wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Kristall Therme kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Kristall Therme ist gestattet nachzuweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Die Kristall Therme empfiehlt dem Gast die Kassenquittung sorgfältig aufzubewahren, da in der Regel anhand der Quittungsnummer ein tatsächlich geringerer Verbrauch als der Tageshöchstsatz nachgewiesen werden kann.

  1. Sonstiges
    Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
    Wir wünschen unseren Gästen einen angenehmen Aufenthalt.

Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen. Wir sind auch zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

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